Page 13 - FLN Schulugsplan
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 Allgemeine Geschäftsbedingungen Schulungszentrum
Brandschutzseminare:
1. Allgemeines, Beratung, Leistungsumfang
1.1. Dem Kaufvertrag über eine Schulungsveranstaltung zwischen dem Auftragnehmer (Auftragnehmer: FLN Feuerlöschgeräte Neuruppin Vertriebs GmbH) und dem Auftraggeber (Kunden) liegen ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Brandschutzseminare zu Grunde. Eventuell vorhandenen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.2. Brandschutztechnische Beratungen hinsichtlich Anzahl von Feuerlöschern oder anderer Brandschutzprodukte in Arbeitsstätten erfolgen grundsätzlich auf Basis gesetzlicher Verordnungen und technischer Regeln sowie Empfehlungen nach dem Stand der Technik. Diese Beratung hat ausdrücklich nur empfehlenden Charakter und ersetzt nicht die gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers zur Erstellung einer Gefährdungs-beurteilung.
1.3. Der Gegenstand und Leistungsumfang der jeweiligen Schulungsveranstaltung ergibt sich aus der Produktbeschreibung zu der entsprechenden Veranstaltung.
2. Vertragsdurchführung
2.1. Anmeldung
Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Anmeldungen sind frühzeitig schriftlich an den Auftragnehmer zu richten. Die Anmeldung ist verbindlich, sobald diese vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt wird. Bei Veranstaltungen mit dem Hinweis "Termin nach Vereinbarung" erfolgt eine individuelle Terminabsprache. Unangemeldetes Erscheinen zu einer Veranstaltung erfolgt auf eigenes Risiko. Ein Recht auf Teilnahme an Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl besteht nicht. Die Veranstaltungen können nach Absprache auch an zusätzlichen Terminen stattfinden. Die Bearbeitung der Anmeldung und einer eventuellen Korrespondenz erfolgt mittels EDV. Hierzu erteilt der Auftraggeber und sofern die Teilnahme im Rahmen eines Dienstverhältnisses erfolgt, auch für seinen Geschäftsherrn, die Genehmigung.
2.2. Abmeldungen (Rücktritt / Kündigung)
Abmeldungen müssen schriftlich erfolgen. Bei Abmeldungen, die später als drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei dem Auftragnehmer eingehen, werden 30% der Teilnahmekosten als Stornokosten fällig. Bei Abmeldungen, bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50%, bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn 80%. Bei Fernbleiben von der Veranstaltung oder bei Abbruch der Teilnahme, sind die vollen Teilnahmekosten zu entrichten. Dem Teilnehmer steht der Nachweis offen, dass dem Veranstalter aus der Abmeldung kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich.
2.3. Durchführung der Veranstaltung / Terminverschiebung
Die Veranstaltung wird entsprechend dem veröffentlichten Programminhalt, den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt. Der Auftragnehmer behält sich den Wechsel von Referenten und/oder eine Verlegung bzw. Änderung im Programmablauf vor, sofern dieses das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändert. Ein Anspruch auf Veranstaltungsdurchführung durch einen bestimmten Referenten bzw. an einem bestimmten Veranstaltungsort besteht nicht. Bei Inhouse-Schulungen wird der Veranstaltungsort im Vorhinein mit dem Auftraggeber festgelegt. Der Auftragnehmer behält sich vor, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder aus anderen Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, einen Veranstaltungstermin zu verschieben bzw. abzusagen. Der Teilnehmer wird rechtzeitig benachrichtigt. Gezahlte Teilnahmekosten werden erstattet; weitere Ansprüche seitens des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Zahlung der Teilnahmekosten
Die Teilnahmekosten werden mit Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Die Zahlung erfolgt unter Angabe der Auftragsnummer, des Veranstaltungstermins und des Veranstaltungsortes auf das in der Rechnung genannte Konto des Auftragnehmers. Die Teilnahmekosten verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, je Teilnehmer und Veranstaltung sowie zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4. Bonitätsprüfung
4.1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei der für den Wohn- oder Firmensitz des Auftraggeber zuständigen Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) oder bei einem anderen Auskunftsinstitut Auskünfte, die dem Schutz vor der Kreditübergabe an Zahlungsunfähige dienen (sog. harte Negativmerkmale, z.B. beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, erlassener Vollstreckungs-bescheid, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen), sowie Auskünfte über Daten über die Aufnahme und ordnungs-gemäße Abwicklung von Krediten (sog. Positivdaten) einzuholen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Falle einer negativen Bonitätsprüfung den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Auftragnehmer darf darüber hinaus der SCHUFA derartige Daten des Auftragnehmers aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis übermitteln.
Die jeweilige Datenübermittlung erfolgt nur, soweit dies zur Wahrnehmung berechtigter Interessen vom Auftragnehmer, eines Vertragspartners der SCHUFA oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Auftraggebers nicht beeinträchtigt werden.
4.2. Zu diesem Zweck ist der Auftragnehmer berechtigt, die in diesem Vertrag vom Auftraggeber angegebenen Daten der SCHUFA mitzuteilen. Das Ausfüllen der hierfür im Sicherheits-Service-Vertrag vorgesehenen Felder durch den Auftraggeber erfolgt, soweit die Informationen über den Namen und die Anschrift des Auftraggebers hinausgehen, auf rein freiwilliger Basis.
5. Haftung
5.1. Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Personenschaden und Schäden nach dem ProdHaftG gem. der gesetzlichen Bestimmungen.
5.2. Bei sonstiger Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für den typisch vorhersehbaren Schaden, wenn die Verletzung einer Kardinalpflicht nachgewiesen wird. Eine Kardinalpflicht ist die Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung des Auftragnehmers beträgt maximal 1 Million EUR.
5.3. Indirekte oder Folgeschäden werden nicht ersetzt.
5.4. Für alle übrigen Schäden haftet der Auftragnehmer nicht.
5.5. Muss eine Veranstaltung aus Gründen, welche der Auftragnehmer zu vertreten hat (z.B. wegen Erkrankung des Referenten oder aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl), ausfallen, werden die Teilnehmer unverzüglich informiert. Es werden lediglich bezahlte Teilnahmekosten erstattet.
6. Urheberrechte
Die dem Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Unterlagen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers gestattet.
7. Datenschutz
7.1. Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung unter Einhaltung der Bestimmungen des BDSG gespeichert werden.
7.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Bestandsdaten seiner Auftraggeber zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies zur Beratung der Auftraggeber, zur Werbung (Prospekte, Programme und Seminarinformationen) und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Leistung erforderlich ist.
7.3. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft erteilen. Der Auftragnehmer ist ferner berechtigt, diese Daten an Unternehmen zu übermitteln, die zulässigerweise mit der Durchführung dieses Vertrages oder von Teilen davon betraut wurden, sofern das schutzwürdige Interesse des Betroffenen nicht überwiegt. Betraute Unternehmen sind: Notrufzentralen, Kreditinstitute, Inkassounternehmen, Rechenzentren, Lettershops, SCHUFA. Die Weitergabe dieser Daten erfolgt streng weisungsgebunden nach dem BDSG.
7.4. Dem Auftraggeber steht das Recht zu, einer Verwendung seiner Daten zu Werbezwecken zu widersprechen.
8. Gerichtsstand, Erfüllungsort, Anzuwendendes Recht, Nebenabreden, Schriftform, Salvatorische Klausel, Vertragsübertragung
8.1. Ist der Auftraggeber Kaufmann, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Neuruppin vereinbart.
8.2. Erfüllungsort ist der dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilte Veranstaltungsort.
8.3. Für die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner untereinander gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
8.4. Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag wurden nicht getroffen.
8.5. Änderungen bedürfen der Schriftform. Die Übersendung per Telefax reicht für die Wahrung der Schriftform aus, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
8.6. Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die ungültige Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Willen der Vertragsparteien und dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages am nächsten kommt.
8.7. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an einen Dritten zu übertragen.
 13|Seite 2023 - Version 1.0
 
























































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